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Information für Unternehmer und Kraftfahrer
Anfang Juli 2006 haben Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personen- verkehr" verabschiedet.
Es ist ab dem Datum vom 14. August 2006 im Bundes- gesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Erwerb des erforderlichen Befähigungsnachweises für die Personen, ...
Besitzstandswahrung für Kraftomnibus-Fahrer, die vor dem 10.09.2008, bzw. Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben.
Innerhalb von fünf Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden.
Auf dieser Basis wird der Befähigungsnachweis verlängert. Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen, fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Grundqualifikation bzw. für Kraftomnibus- und Lkw-Fahrer, die unter die Bestandsschutz-Regel fallen, spätestens bis zum 10.09.2014, in der Regel mit Verlängerung des EU-Führerscheins fällig.
Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen (Weiterbildungen) bei anerkannten Bildungsträgern absolvieren.
Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und dürfen in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden (5 mal 420 Minuten) geteilt werden (zum Beispiel Werktage und Samstage).
Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer zum Beispiel "95.01.01.2012" im Feld 12 eingetragen.
Bei Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig Bußgelder für Kraftfahrer in der Höhe bis maximal 5.000 Euro und für Unternehmer bis maximal 20.000 Euro fällig.
Speziell für Verkehrsunternehmen bieten wir die Möglichkeit, in regelmäßigen Intervallen mit Seminaren die Kraftfahrer kontinuierlich zu schulen, und somit Personalengpässe und Schulungsstaus zu vermeiden.
Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit Ihnen die Ausbildung langfristig und leisten die Terminüberwachung.
Flexible Ausbildungszeiten, sinnvolle Zusatzleistungen wie zum Beispiel speziell auf den Einsatzzweck gezielte Kraftfahrerausbildung, Gabelstaplerausbildung, Gefahrgutschulungen und Weiterbildung.
Warten Sie nicht zu lange, bilden Sie sich rechtzeitig weiter, es werden Engpässe auf Sie zukommen, da die Zahl der Ausbildungsbetriebe beschränkt ist.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Diese Seminare werden von unserer Fahrschule Klein angeboten.
Für ein Preisangebot oder Fragen stehen wir ihnen gerne telefonisch unter 0173 / 68 38 388 oder per E-Mail unter info∂fahrschule-klein-an.de zur Verfügung.
Wir geben Ihrer Ausbildung ein Profil!
In den 188 Lehrgangsstunden werden zum Beispiel folgende Themen und Inhalte vermittelt:
Bildungsträger nach AZWV.
Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit sowie ARGE können eingelöst werden.