Berufskraftfahrer

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Weiterbildung

Information für Unternehmer und Kraftfahrer

Hintergrund:

Anfang Juli 2006 haben Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personen- verkehr" verabschiedet.

Es ist ab dem Datum vom 14. August 2006 im Bundes- gesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.

Die wichtigsten Punkte in Kurzfassung:

Erwerb des erforderlichen Befähigungsnachweises für die Personen, ...

  • die eine "beschleunigte Grundqualifikation" (148 Qualifizierungsstunden und 14 Fahrstunden) mit kurzer theoretischer Prüfung durchlaufen haben.
  • die eine lange, schwere theoretische und praktische Prüfung ohne vorangegangene Qualifizierung bestanden haben.
  • die eine abgeschlossene Berufsausbildung als "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder "Berufskraftfahrer" absolviert haben.

Besitzstandswahrung für Kraftomnibus-Fahrer, die vor dem 10.09.2008, bzw. Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben.

Obligatorische Weiterbildung
für alle Kraftfahrer

Innerhalb von fünf Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden.

Auf dieser Basis wird der Befähigungsnachweis verlängert. Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen, fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Grundqualifikation bzw. für Kraftomnibus- und Lkw-Fahrer, die unter die Bestandsschutz-Regel fallen, spätestens bis zum 10.09.2014, in der Regel mit Verlängerung des EU-Führerscheins fällig.

Was bedeutet das für Kraftfahrer
und Unternehmer?

Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen (Weiterbildungen) bei anerkannten Bildungsträgern absolvieren.

Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und dürfen in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden (5 mal 420 Minuten) geteilt werden (zum Beispiel Werktage und Samstage).

Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer zum Beispiel "95.01.01.2012" im Feld 12 eingetragen.

Bei Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig Bußgelder für Kraftfahrer in der Höhe bis maximal 5.000 Euro und für Unternehmer bis maximal 20.000 Euro fällig.

Speziell für Verkehrsunternehmen bieten wir die Möglichkeit, in regelmäßigen Intervallen mit Seminaren die Kraftfahrer kontinuierlich zu schulen, und somit Personalengpässe und Schulungsstaus zu vermeiden.

Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit Ihnen die Ausbildung langfristig und leisten die Terminüberwachung.

Flexible Ausbildungszeiten, sinnvolle Zusatzleistungen wie zum Beispiel speziell auf den Einsatzzweck gezielte Kraftfahrerausbildung, Gabelstaplerausbildung, Gefahrgutschulungen und Weiterbildung.

Warten Sie nicht zu lange, bilden Sie sich rechtzeitig weiter, es werden Engpässe auf Sie zukommen, da die Zahl der Ausbildungsbetriebe beschränkt ist.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Diese Seminare werden von unserer Fahrschule Klein angeboten.

Für ein Preisangebot oder Fragen stehen wir ihnen gerne telefonisch unter 0173 / 68 38 388 oder per E-Mail unter infofahrschule-klein-an.de zur Verfügung.


Beschleunigte Grundqualifikation

Wir geben Ihrer Ausbildung ein Profil!

Zugangsvoraussetzungen

  • Teilnehmer an dieser Maßnahme sollten eine Fahrerlaubnis der Klasse C / CE oder D / DE nach gültigem EU-Recht besitzen.
  • Es dürfen keine Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis vorliegen.
  • Die Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung erfolgt durch unser Haus.
  • Deutsch in Wort und Schrift.

Abschluss der Maßnahme

  • Durch eine Prüfung bei der IHK Nürnberg von 120 Minuten.
  • Nach Abschluss der Maßnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, mit dem die entsprech- enden Inhalte und Ergebnisse bescheinigt werden.

Lehrgangsinhalt

In den 188 Lehrgangsstunden werden zum Beispiel folgende Themen und Inhalte vermittelt:

  • Geltende Sozialvorschriften sowie Lenk- & Ruhezeiten
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Richtige Ernährung
  • Sanktionen bei Verstößen gegen Gesetze
  • Illegale Einwanderer
  • Personalisierung im Unternehmen
  • Verhalten in Notfällen und bei Bränden
  • Geltende Vorschriften im Güterkraftverkehr

Dauer

  • Dauer: 188 UE (1 UE entspricht 45 Minuten)
  • Einstieg: nach Rücksprache

Bildungsträger nach AZWV.
Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit sowie ARGE können eingelöst werden.


Fragen Sie uns!

Fahrschule Klein
Telefon: (0981) 3675

Andy´s Fahrschule
Telefon: (0173) 412 47 88

Wir sind nach DIN ISO 9001 und AZWV zertifiziert.